Die Informationen aus dem Verfahren dringen nicht nach außen. Die Mediation bietet einen geschützten Raum für die Konfliktparteien. Der Mediator steht in eventuell folgenden Gerichtsverfahren nicht als Zeuge zur Verfügung.
Die Mediatorin verhält sich gegenüber allen Konfliktpartnern neutral und eine parteiliche Interessenvertretung ist ausgeschlossen.
Die Parteien vereinbaren sich die Offenlegung aller, zur Lösung der Probleme notwendigen, Informationen.
Die Parteien nehmen im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren freiwillig an der Mediation teil.
Die Parteien nehmen, wenn nötig, externe Rechtsberatung in Anspruch, um über ihre Rechtslage informiert zu sein, bevor die endgültige Lösung beschlossen wird.
Die Konfliktpartner müssen in der Lage sein, ihre Interessen und Bedürfnisse ausdrücken zu können.